Änderung Zugangsvoraussetzungen für Spielbetrieb und Training

Mit der neuen Eindämmungsverordnung haben sich auch die Zugangsvoraussetzungen zum Training und dem Spielbetrieb geändert

Mit der neuen Eindämmungsverordnung haben sich auch die Zugangsvoraussetzungen zum Training und dem Spielbetrieb geändert:

Alle Personen, welche die Halle betreten, müssen mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen und einen entsprechenden Nachweis auf Verlangen vorzeigen:

  • vollständiger Impfschutz oder gültiger Genesenennachweis
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • schriftliche oder elektronische Bescheinigung über einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist
  • schriftliche oder elektronische Bescheinigung über einen PoC-Antigen-Test (Schnelltest), der nicht älter als 24 Stunden ist

Die Kontrolle der Zugangsvoraussetzungen erfolgt durch die Trainerin oder den Trainer vor Ort.

Weiterhin sind im Spielbetrieb wieder Zuschauer zugelassen. Für diese gelten die selben Zugangsregeln und eine Maskenpflicht. Die Anzahl der Zuschauer sollte 20 Personen nicht überschreiten.

 

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